Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Author’s Assistant
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Author’s Assistant, Inhaberin Britt Toth – nachfolgend „Auftragnehmerin“ – und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen.
Dies umfasst insbesondere Leistungen in den Bereichen Social-Media-Betreuung, Buchmarketing, Blogger-Marketing, Grafik- und Coverdesign, Buchsatz und Formatierung, Webseiten, Übersetzungen, Lektorat und Korrektorat, Veröffentlichungsunterstützung, Uploads, Metadatenpflege, Positionierung und Beratung sowie damit zusammenhängende Leistungen.
Das Angebot der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Grundlage des Vertrags sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, individuelle Absprachen sowie diese AGB.
Ein Vertrag kann insbesondere durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung per E-Mail oder eine sonstige eindeutige Beauftragung in Textform zustande kommen.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags können zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, zusätzlichen Kosten und einer Verschiebung vereinbarter Termine führen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder sonstige geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Texte, Manuskripte, Bilder, Logos, Cover, Links, Veröffentlichungstermine, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Bildrechte.
Erforderliche Freigaben und Rückmeldungen sind innerhalb angemessener Frist zu erteilen.
Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Bearbeitungs-, Fertigstellungs- oder Veröffentlichungstermine verschieben sich entsprechend.
Entsteht durch fehlende, fehlerhafte oder nachträglich geänderte Vorgaben zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.
4. Kreative Leistungen und subjektives Nichtgefallen
Bei kreativen Leistungen wie Coverdesign, Social-Media-Grafiken, Werbemitteln, Webseiten, Trailern, Bannern und sonstigen Gestaltungen besitzt die Auftragnehmerin innerhalb der vereinbarten Vorgaben gestalterischen Spielraum.
Maßgeblich für die Vertragsgemäßheit einer kreativen Leistung sind insbesondere die vereinbarte Leistungsbeschreibung, das Briefing und die vom Auftraggeber vor Beginn der Bearbeitung ausdrücklich mitgeteilten Anforderungen.
Ein ausschließlich subjektives Nichtgefallen hinsichtlich Stil, Gestaltung, Farbgebung, Bildauswahl, Typografie oder sonstiger kreativer Entscheidungen stellt keinen Mangel dar, sofern die Leistung den vereinbarten Anforderungen entspricht.
Ändert der Auftraggeber nach Beginn der Bearbeitung seine Vorstellungen, sein Konzept, seine Zielgruppe oder seine gestalterischen Wünsche, handelt es sich grundsätzlich um eine Änderungsleistung und nicht um eine Mängelbeseitigung.
Soweit im Angebot keine andere Anzahl vereinbart wurde, sind Korrekturen nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche können nach Zeitaufwand oder aufgrund eines gesonderten Angebots berechnet werden.
5. Korrekturen und Freigaben
Der Auftraggeber hat ihm vorgelegte Entwürfe, Korrekturfassungen und Endfassungen zeitnah und sorgfältig zu prüfen.
Änderungs- und Korrekturwünsche sind möglichst gesammelt, eindeutig und nachvollziehbar mitzuteilen.
Änderungen, die auf einem von der Auftragnehmerin zu vertretenden Fehler beruhen und einen Mangel der vereinbarten Leistung darstellen, werden im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung ohne zusätzliche Vergütung behoben.
Änderungswünsche, die nicht auf einem Mangel beruhen, insbesondere Geschmacksänderungen, nachträgliche Konzeptänderungen, neue Vorgaben oder Änderungen bereits freigegebener Inhalte, sind gesondert zu vergüten.
Erteilt der Auftraggeber eine ausdrückliche Freigabe zur Veröffentlichung, zum Druck, zum Upload oder zur weiteren Verwendung, bestätigt er damit die Prüfung der ihm vorgelegten Fassung hinsichtlich der für ihn erkennbaren Inhalte und Eigenschaften.
Nach einer Freigabe gewünschte Änderungen, die nicht der Beseitigung eines bei der Freigabe nicht erkennbaren Mangels dienen, gelten als neuer Änderungsauftrag und können gesondert berechnet werden.
Gesetzliche Rechte wegen bei der Freigabe nicht erkennbarer Mängel bleiben unberührt.
6. Social Media und Buchmarketing
Die Auftragnehmerin erbringt die jeweils vereinbarten Leistungen beispielsweise in den Bereichen Contentplanung, Content-Erstellung, Texterstellung, Grafikgestaltung, Posting, Community Management, Kampagnenplanung, Blogger-Marketing, Buchpromotion und sonstigem Online-Marketing.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet die Auftragnehmerin keinen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg.
Insbesondere werden keine bestimmten Verkaufszahlen, Bestsellerplatzierungen, Reichweiten, Impressionen, Klickzahlen, Followerzahlen, Rezensionen, Interaktionen oder Rankings garantiert.
Reichweite und Erfolg von Social-Media- und Marketingmaßnahmen hängen von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin ab, insbesondere von Algorithmen, Plattformänderungen, Marktbedingungen, Nutzerverhalten, Zielgruppe und Maßnahmen der jeweiligen Plattformbetreiber.
Änderungen von Funktionen, Algorithmen, Richtlinien, technischen Voraussetzungen oder Nutzungsbedingungen von Plattformen und Drittanbietern liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen, Reichweitenverluste, technische Ausfälle oder Änderungen von Drittplattformen, soweit diese nicht von ihr schuldhaft verursacht wurden.
Verschiebt oder storniert der Auftraggeber geplante Veröffentlichungen oder Marketingmaßnahmen, bleiben bereits erbrachte Planungs-, Recherche-, Text-, Grafik- und sonstige Vorbereitungsleistungen vergütungspflichtig.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für Social-Media- und Marketingmaßnahmen benötigte Informationen, Cover, Buchdaten, Links, Veröffentlichungstermine und sonstige Inhalte rechtzeitig bereitzustellen.
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Persönlichkeits- oder Bildrechten, zu prüfen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Werbebudgets, Anzeigenkosten, Stockmaterial, Lizenzen, Softwarekosten und sonstige Fremdkosten sind nur dann im vereinbarten Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Buchsatz, Formatierung und Veröffentlichungsleistungen
Buchsatz und Formatierungsleistungen werden entsprechend den vereinbarten technischen und gestalterischen Anforderungen erstellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Korrektur-, Druck- und Veröffentlichungsfassungen vor Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen.
Nach Freigabe vorgenommene Änderungen am Manuskript können eine erneute Formatierung erforderlich machen und gesondert berechnet werden.
Änderungen an technischen Vorgaben oder Anforderungen von Plattformen und Dienstleistern wie Amazon KDP, Tolino, IngramSpark oder anderen Anbietern nach Fertigstellung der Leistung liegen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin.
Soweit die Auftragnehmerin Uploads oder technische Einstellungen für den Auftraggeber übernimmt, schuldet sie die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit, jedoch keine Annahme, Veröffentlichung oder dauerhafte Verfügbarkeit durch die jeweilige Plattform.
Entscheidungen von Plattformbetreibern über Veröffentlichung, Sperrung, Kategorisierung, Preisgestaltung, Metadaten oder sonstige plattformspezifische Vorgänge liegen nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin, soweit sie nicht durch einen von ihr zu vertretenden Fehler verursacht wurden.
8. Cover, Grafiken und sonstige Designleistungen
Umfang, Format und Anzahl der Entwürfe richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten und Vorstufen bleiben bei der Auftragnehmerin und dürfen ohne gesonderte Vereinbarung nicht verwendet, veröffentlicht oder weitergegeben werden.
Offene Arbeitsdateien, insbesondere Photoshop-, Illustrator- oder vergleichbare Quelldateien, gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn ihre Herausgabe ausdrücklich vereinbart wurde.
Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte nach Übergabe oder Freigabe erfolgen auf eigene Verantwortung. Für hierdurch verursachte Fehler, technische Probleme oder Qualitätsverluste übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung.
9. Webseiten
Bei der Erstellung oder Bearbeitung von Webseiten richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Auftragnehmerin nach Abschluss des Auftrags keine dauerhafte Wartung, Pflege, Aktualisierung, Datensicherung oder Überwachung der Webseite.
Änderungen durch Content-Management-Systeme, Themes, Plugins, Hostinganbieter, Browser, externe Dienste oder sonstige Drittanbieter können Funktion oder Darstellung einer Webseite nachträglich beeinflussen.
Für nachträgliche technische Veränderungen außerhalb ihres Einflussbereichs haftet die Auftragnehmerin nicht.
Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrungen oder sonstige rechtliche Inhalte werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung eingebunden. Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechtsberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung solcher Inhalte.
10. Übersetzung, Lektorat und Korrektorat
Übersetzungen, Lektorate und Korrektorate werden mit branchenüblicher fachlicher Sorgfalt ausgeführt.
Bei Übersetzungen besteht ein sprachlicher und stilistischer Gestaltungsspielraum. Stilistische Alternativen stellen keinen Mangel dar, sofern die Übersetzung Inhalt, Bedeutung und vereinbarte Anforderungen angemessen wiedergibt.
Bei Lektorats- und Korrektoratsleistungen kann trotz sorgfältiger Bearbeitung keine vollständige Fehlerfreiheit garantiert werden. Geschuldet ist die fachgerechte und sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistung.
Inhaltliche, rechtliche und tatsächliche Aussagen eines Manuskripts bleiben grundsätzlich in der Verantwortung des Auftraggebers, sofern deren Prüfung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
11. Einsatz KI-gestützter Werkzeuge
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Rahmen ihrer Tätigkeit geeignete digitale und KI-gestützte Werkzeuge unterstützend einzusetzen, soweit dem keine gesetzlichen, vertraglichen oder ausdrücklich vereinbarten Vorgaben entgegenstehen.
Ein Anspruch auf ausschließlich manuelle Erstellung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge entbindet die Auftragnehmerin nicht von der Pflicht zur vertragsgemäßen und sorgfältigen Erbringung der vereinbarten Leistung.
Soweit der Auftraggeber den Einsatz bestimmter Werkzeuge oder KI-Systeme ausschließen möchte, ist dies vor Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen und zu vereinbaren.
12. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat und eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, wird die fertiggestellte Leistung dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Beanstandungen sind konkret zu benennen, damit die Auftragnehmerin prüfen kann, ob ein Mangel vorliegt und gegebenenfalls Nacherfüllung leisten kann.
Die Auftragnehmerin kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Für die Abnahme und eine etwaige Abnahmefiktion gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
Eine ausdrückliche Freigabe zur Veröffentlichung, zum Druck oder zur produktiven Nutzung kann als Abnahme der betreffenden Leistung zu werten sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
13. Mängel und Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe dieser AGB zu.
Der Auftragnehmerin ist grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Prüfung des behaupteten Mangels und zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Der Auftraggeber hat behauptete Mängel möglichst konkret und nachvollziehbar zu beschreiben.
Ein ausschließlich subjektives Nichtgefallen stellt keinen Mangel dar, wenn die Leistung der vereinbarten Leistungsbeschreibung, dem Briefing und den vor Beginn der Bearbeitung mitgeteilten Vorgaben entspricht.
Ändert der Auftraggeber nachträglich seine Vorstellungen oder Anforderungen, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Mangel der ursprünglich vereinbarten Leistung.
Ablehnung weiterer Bearbeitung
Lehnt der Auftraggeber eine von der Auftragnehmerin angebotene Prüfung, Korrektur oder Nacherfüllung ab oder untersagt er die weitere Bearbeitung und nimmt stattdessen selbst Änderungen vor oder lässt diese durch Dritte vornehmen, bleiben die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin unberührt.
Für Fehler, Veränderungen, technische Probleme oder Qualitätsverluste, die durch nachträgliche Bearbeitung des Auftraggebers oder Dritter verursacht werden, haftet die Auftragnehmerin nicht.
Weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
14. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und wird auf Angebot und Rechnung entsprechend ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
Die Auftragnehmerin kann bei größeren oder länger laufenden Projekten angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbaren.
Zusatzleistungen und nachträglich beauftragte Änderungen werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung bzw. nach Zeitaufwand berechnet.
Fremdkosten werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zusätzlich berechnet.
15. Kündigung und vorzeitige Beendigung
Für die Kündigung oder sonstige vorzeitige Beendigung eines Auftrags gelten die individuell vereinbarten Regelungen sowie die gesetzlichen Vorschriften.
Bei laufenden Dienstleistungsverhältnissen, insbesondere Social-Media- oder Marketingbetreuungen, gelten die jeweils vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Beendet der Auftraggeber einen Auftrag vor vollständiger Fertigstellung oder verlangt er die Einstellung der Bearbeitung, bleiben die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin unberührt.
Bei Werkverträgen richtet sich der Vergütungsanspruch im Falle einer freien Kündigung durch den Auftraggeber insbesondere nach § 648 BGB.
Bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen werden bei der Abrechnung entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen berücksichtigt.
Die bloße Entscheidung des Auftraggebers, eine bereits erbrachte vertragsgemäße Leistung nicht zu verwenden, begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der hierfür geschuldeten Vergütung.
16. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen werden nur im vereinbarten Umfang eingeräumt.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.
Eine Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs bedarf einer entsprechenden Rechteeinräumung, soweit dies urheberrechtlich erforderlich ist.
Rechte an verwendeten Stockfotos, Schriften, Grafiken, Templates oder sonstigen Materialien Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese zu beachten.
17. Referenznutzung
Soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, darf die Auftragnehmerin bereits veröffentlichte Arbeitsergebnisse nach deren Veröffentlichung als Referenz ihrer Tätigkeit präsentieren.
Dies kann insbesondere die Darstellung auf der eigenen Webseite, in Social-Media-Kanälen und in einem Portfolio umfassen.
Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Projekte werden ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht öffentlich gemacht.
18. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Manuskripte, unveröffentlichte Projekte, Zugangsdaten und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
19. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien. Er stellt die Auftragnehmerin von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung durch diese Inhalte entstehen.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Verkäufe, fehlende Reichweite, Rankings oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig und soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Auftragnehmerin vorliegt.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Soweit die Auftragnehmerin zur Durchführung des Auftrags Zugang zu Social-Media-Konten, Webseiten, Shops oder sonstigen Systemen erhält, werden die Zugangsdaten ausschließlich zur Durchführung des Auftrags verwendet.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, Zugänge und Berechtigungen zu überprüfen und gegebenenfalls Passwörter zu ändern oder Berechtigungen zu entziehen.
Soweit für eine Tätigkeit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird diese gesondert abgeschlossen.
21. Kommunikation
Vertragsbezogene Kommunikation kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder über andere vereinbarte elektronische Kommunikationswege, erfolgen.
Vom Auftraggeber über diese Kommunikationswege erteilte Aufträge, Freigaben, Änderungswünsche und sonstige projektbezogene Erklärungen können für die Durchführung des Auftrags maßgeblich sein.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung ausgeschlossen werden kann.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Auftragnehmerin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.